ja gibt es, Unternehmensgesetz: Rechte und Pflichten der Geschäftsführung.
Allerdings ist das irrelevant, da 'gerechte' Löhne sich schon wegen dem Konkurrenz-Prinzip verbieten.
Will "der Kapitalist" bzw. das Unternehmen überleben, muss es soviel Profit wie möglich generieren, da die Aktienbesitzer sonst ihr Kapital abziehen und in lukrativere Unternehmen investieren.
Im Familien-Unternehmen kann man dies etwas verzögern, allerdings droht dann die Gefahr der Übernahme.
Die einzige Form die sich hier erfolgreich wehren kann, ist die Genossenschaft, mit entsprechenden Statuten.
Dies wird aber entmutigt obwohl z.B. Mondragon, in Spanien, ein gutes Vorbild ist.