Kann man beides machen, aber nur eins von beiden.
Wenn ich eine Findungskommision einsetze, dann übertrage ich denen die Aufgabe jemanden zu finden, der einen Posten besetzen kann. Also einen neuen Geschäftsführer, wenn ich meinen Betrieb verkaufen will.
Bei einer offenen Wahl, wo sich jeder als Kandidat stellen kann, brauch ich sowas dann aber nicht. Außer der Job ist so bescheiden, dass sich kein freiwilliger Kandidat findet....