Pearphidae schrieb am 07.09.2024 19:57:
WAS GENAU berechtigt UNS dazu, über das Wohl und Wehe eines anderen Volkes zu bestimmen, indem wir darüber entscheiden, ob wir ihm Hilfe zukommen lassen oder nicht?
Wer hat Sie denn berechtigt, hier anderen vorzuschreiben, wem diese Hilfe zu leisten haben? Noch dazu Hilfe zum Töten, denn Sie meinen doch Waffenhilfe, richtig?
Ich ahne mal, wer da nur von der Außenlinie anfeuert und garantiert nicht selbst im Schützengraben sterben wird.
Das Völkerrecht verpflichtet alle UN-Vertragsstaaten dazu, alles zu tun, um Kriege schnellstmöglich zu stoppen, wenn diese schon nicht verhindert werden konnten.
Das Völkerrecht kennt dagegen kein Gebot zu einer militärischen Hilfeleistung, oder gar den Krieg ausschließlich durch einen Sieg zu beenden.