SATFVT schrieb am 29.10.2023 21:19:
Ich lese da nicht dass Pipelinegas einem Embargo unterliegt.
Da steht nur das man unabhängig werden will.
Und:"Die Lieferung von Gas durch Pipelines, für viele EU-Länder eine der wichtigen Energieträger, beendete Russland im vergangenen Sommer zum Teil selbst."
Und dass LNG nicht von Sanktionen betroffen ist.
Eben, und letzteres wurde als Schlupfloch beschrieben.
Ich hatte das so interpretiert, dass LNG das Schlupfloch in einem Erdgasembargo ist.
Aber es ist schon richtig, das kann auch schlicht falsch formuliert gewesen sein.
Was unter die Sanktionen fällt findet man hier:
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/sanctions-against-russia-explained/#sanctions
Ja, ist etwas schwierig zu interpretieren - zählt Erdgas als "Erdölprodukt"?
Die Wikipedia sagt Nein, aber eigentlich zählt ja die Definition der EU, nicht die der WP.
Und völlig absurd wäre diese Klassifikation auch nicht: Auch die Erdöldestillation hat ein bisschen Methan als Fraktion drin, und da man direkt gefördertes und aus Erdöl destilliertes Methan wirtschaftlich das Gleiche sind, kann es schon sein, dass die EU Erdgas als "Erdölprodukt" führt.
Ich wüsste jetzt aber auch nicht, wo ich rausfinde, was die EU unter Erdölprodukten verstehen will, und muss das deshalb im Moment offenlassen.
Jedenfalls war das der Hintergrund, warum ich aus dem Embargo gegen Erdölprodukte nicht sofort geschlossen habe, dass Erdgas nicht betroffen ist.