Schmarall schrieb am 13.03.2024 09:33:
Weil sie Humbug sind!
Wenn ich morgen 4 Seiten aus einem Roman von Stephen King abschreibe und veröffentliche, dann ist das auch ein Plagiat. Es ist völlig egal, in welchem Medium veröffentlicht und zu welchem Zweck der Inhalt erstellt wurde.
Wenn kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, dann brauchen Sie im Falle von nicht explizit gekennzeichneter Wiedergabe immer jemanden, der sich und sein geistiges Eigentum geschädigt sieht. Und wenn niemand klagt, weder ein Autor noch ein anderer Verlag, dann liegt hier auch kein Skandal vor. Es hätte ja sein können, dass Stephen King die 4 Seiten als Hommage an sein Werk sieht und sich geehrt fühlt. Es hätte auch sein können, dass Stephen King Ihnen sogar Geld geboten hat, bei ihm abzuschreiben, um durch eine nachfolgende skandalisierende mediale Ausschlachtung desselben PR für sein neuestes, noch zu erscheinendes Werk zu trommeln. Es bleibt also immer am möglicherweise Geschädigten, zu handeln, sollten dessen Rechte verletzt worden sein, denn um eine Verletzung nachzuweisen braucht es mehr als nur die Übereinstimmung von Buchstaben aufzuzeigen.
Sie können Ihre Erkenntnisse natürlich im Rahmen einer Buchbesprechung verwerten, also einer Rezension, in der Sie formale und inhaltliche Stärken und Schwächen des Buches aufführen. Dies bleibt Ihnen natürlich unbenommen und wird von einem interessierten Fachpublikum sicher auch dankbar aufgegriffen werden. Sie können auch diejenigen Autoren informieren, von denen Sie vermuten, dass deren Rechte verletzt worden sein könnten.
Aber eine Einordnung als Skandal oder etwaiges juristisches Vorgehen von eventuellen Geschädigten bleibt eben deren Privileg.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.03.2024 11:16).