Ein relevantes Problem stellen Plagiate dann dar, wenn sie...
1. Im akademischen Kontext auftreten, also in einer Diplom-, Master-, Doktor- oder Habilitationsschrift oder in wissenschaftlichen Zeitschriftenaufsätzen. In diesen Fällen handelt es sich potentiell um wissenschaftliches Fehlverhalten. Dieses wird aber nicht von irgendwelchen Hobbyisten festgestellt, sondern immer von der Hochschule selbst, die eine Untersuchung einleitet, oder - bei wiss. Publikationen - von den herausgebenden Verlagen der betreffenden Journals.
2. Wenn ein materieller Schaden durch Diebstahl geistigen Eigentums entsteht. Nicht selten werden bei Musikstücken oder Filmen Prozesse geführt, da ein Künstler sein eigenes Werk oder Idee gestohlen sieht.
Im Falle Baerbock handelt es sich NICHT um den ersten Fall, da ihr Buch kein wissenschaftliches Werk darstellt. Es ist ein Meinungsbuch, ein Aufsatz, den man unter Belletristik subsumieren kann. Und wo kein wissenschaftlicher Standard, dort auch kein wissenschaftliches Fehlverhalten. Und wo kein Fehlverhalten, dort auch keine "Affäre". Ein belleristisches Meinungsbuch kann sich durch detaillierte Quellenangaben zwar auszeichnen und seine Qualität und des "Leseerlebnis" verbessern, aber eine Voraussetzung stellen diese nicht dar.
Handelt es sich wenigstens um die zweite Kategorie? Nun, wo kein Kläger, dort auch kein Schaden.
Folgendes sollte man beachten: Egal, wie man politisch zu Frau Baerbock auch stehen und wie man ihre Arbeit als Außenministerin bewerten mag - wenn man schon Kritik äußern will, dann sollte man das fachlich fundiert tun, denn eine unsachliche Kritik geht immer nach hinten los, und dann darf sich auch ein "Medienwissenschaftler" nicht wundern, wenn das "böse" Wikipedia von keiner Plagiatsaffäre sprechen mag.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.03.2024 01:33).