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  • Herbstprinz

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2005

Re: Ich glaube du hast da was missverstanden.

Spießbürger schrieb am 28.05.2018 16:29:

Herbstprinz schrieb am 28.05.2018 16:17:

Spießbürger schrieb am 28.05.2018 16:05:

corega dabbs schrieb am 28.05.2018 15:42:

Wir sollten nicht uns nur über die politische Einäugigkeit von Wikipedia unterhalten, sondern auch über das neue EU-Gesetz, das seit 25.5.18 verbietet Menschen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren.

Ich empfehle wirklich sich mit dem Thema einmal auseinander zu setzen. Es gibt da genügend Situationen in denen das erlaubt ist UND es gibt genug Situationen in denen es vorher schon nicht erlaubt war.

Das neue Gesetz ist ein gewaltiger Schritt gegen die die Lügenpresse ein wenig ausgleichende Berichterstattung aus der Bevölkerung.

Mich beschleicht das gefühl das du dich mit dem Thema nicht beschäftigt hast oder irgendwelchen Falschinformationen aufgesessen bist.

Wie immer werden verlogene Pro-Argumente angeführt, die aber darüber hinwegtäuschen sollen, dass hier praktisch keine Fotografie im öffentlichen Raum mehr möglich ist, denn es werden eine Millionenstrafe angedroht.

Ja du hast etwas missverstanden.

So kann z. B. nicht mehr von Demonstrationen berichtet werden, denn wer soll sich von Polizisten und Protestlern schon die Erlaubnis besorgen können?

Demonstranten sind als Teil der Veranstaltung meines Wissens ausgeschlossen aber ansich keine große Änderung zu den existierenden deutschen Gesetzen.

Jede Dokomentation von Vorgängen, auf denen Passanten abgebildet sind, werden zukünftig unterbleiben müssen.

Solange du die Bilder nicht veröffentlichst...

Als ich gestern erstmals von diesem Gesetz las,

Lies nochmal genau nach. Du hast da offensichtliche Defizite.

Leider ist das Ganze doch nicht so einfach.

"Das Recht, Fotos mit darauf abgebildeten Personen zu veröffentlichen, war bisher im sogenannten Kunsturhebergesetz (KUG) von 1907 verankert. Es war die einhellige Rechtspraxis, dass diesbezüglich das KUG über dem alten Bundesdatenschutzgesetz steht.

Das ändert sich nunmehr durch die DSGVO. Danach wird die bloße Aufnahme von Personen (nicht nur die anschließende Veröffentlichung) zu einem Akt der personenbezogenen Datenerhebung und fällt damit unter den Anwendungsbereich der DSGVO mit all ihren Konsequenzen."

"Zwar sollen für journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Verwendungszwecke Ausnahmeregelungen durch den nationalen Gesetzgeber geschaffen werden – nur tauchen diese noch nicht am Horizont in der Gesetzgebung auf."

Hast du dazu noch eine andere Quelle? Ich habe anders lautende Informationen von echten Juristen.

Das sind echte Juristen: "Justiziar Dirk Feldmann".

Ach hier liest sich das bei weitem nicht so dramatisch:
[]
[]

Schon klar. Es gibt aber auch Datenschutzbeauftragte mit einer anderen Position:
"Der deutsche Gesetzgeber hat den Umsetzungsauftrag zur Meinungs-, Informations-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit in der DSGVO gesehen, geht aber fälschlicherweise davon aus, bzw. behauptet, dass die Umsetzung durch das Kunsturhebergesetz (KUG) von 1907 erfolgt ist. Dem tritt die Hamburger Datenschutzaufsicht in einer gut begründeten Stellungnahme entgegen und stellt klar, dass das KUG nur die Veröffentlichung von Aufnahmen regelt, die DSGVO aber schon bei der Aufnahme der Fotos eingreift. Es bedarf einer Rechtsgrundlage."

https://bvpa.org/kommentar-stellungnahme-des-bmi-zu-dgsvo-und-fotografie/

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