Zweckgebundene Einwilligungspflicht besteht meines Wissens auch nur für Unternehmen. Für Sie als Privatperson ändert sich gar nichts.
Sie können gerne Demonstrationen fotografieren, weil sie im öffentlichen Raum stattfinden. Sie müssten nur Fotos löschen, wenn Sie jemand anspricht den Sie fotografiert haben und verlangt das Foto wo er zu sehen ist zu löschen. Das war aber auch vorher schon so. Und das ist auch gut so.