Ansicht umschalten
Avatar von 9-9-9
  • 9-9-9

mehr als 1000 Beiträge seit 23.05.2004

Re: Neue Zensur durch Fotografierverbot

Russischer Hacker schrieb am 28.05.2018 16:13:

Zweckgebundene Einwilligungspflicht besteht meines Wissens auch nur für Unternehmen. Für Sie als Privatperson ändert sich gar nichts.

Sie können gerne Demonstrationen fotografieren, weil sie im öffentlichen Raum stattfinden. Sie müssten nur Fotos löschen, wenn Sie jemand anspricht den Sie fotografiert haben und verlangt das Foto wo er zu sehen ist zu löschen. Das war aber auch vorher schon so. Und das ist auch gut so.

Besteht "zweckgebundene Einwilligungspflicht" auch für Sicherheitsunternehmen
aller Art ?

Und wie findet der werte Bürger heraus auf welchen Seiten die ihn betreffenden
Aufnahmen abgespielt werden?

Oder aus welchen Sammlungen seine Daten weiterverkauft, weiterverändert, immer wieder aufs Neue ausgewertet und gegen ihn verwandt werden?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten