Frank_Drebbin schrieb am 29.05.2018 05:10:
Menschenmengen oder nichterkennbare Randfiguren sind sowieso weiterhin fotografierbar.
Nicht, wenn es nach der DSVGO geht. Selbst von nichterkennbaren Personen wird vor dem Fotografieren ein schriftliches Einverständnis erforderlich und das auch jederzeit widerrufen werden kann.