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  • Spießbürger

mehr als 1000 Beiträge seit 18.06.2013

Re: Neue Zensur durch Fotografierverbot

Herbstprinz schrieb am 29.05.2018 09:02:

Spießbürger schrieb am 29.05.2018 08:02:

Herbstprinz schrieb am 28.05.2018 16:43:

Spießbürger schrieb am 28.05.2018 16:31:

Herbstprinz schrieb am 28.05.2018 16:24:

Russischer Hacker schrieb am 28.05.2018 16:13:

Sie können gerne Demonstrationen fotografieren, weil sie im öffentlichen Raum stattfinden. Sie müssten nur Fotos löschen, wenn Sie jemand anspricht den Sie fotografiert haben und verlangt das Foto wo er zu sehen ist zu löschen. Das war aber auch vorher schon so. Und das ist auch gut so.

Nein, das war noch nie so. Man durfte alles und jeden im öffentlichem Raum fotografieren. Löschen musste man gar nichts. Eine Veröffentlichung war allerdings nur im journalistischem oder künstlerischen Zusammenhang ohne Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt.

Das ist falsch.
Schau mal KUG §22 und §23

Da steht nichts von Aufnahmen löschen.

Da steht in welchem Zusammenhang du keine Einverständnis brauchst.

Für Veröffentlichungen unter bestimmten Bedingungen. Laut der DSGVO braucht man vor dem Fotografieren ein schriftliches Einverständnis, egal ob und wie Fotos veröffentlicht werden. Das KUG wird damit ausgehebelt.

Das ist momentan noch nicht klar.

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