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  • Factfinder

997 Beiträge seit 10.03.2018

Re: Vergleich mit russischen Wikiperida-Artikeln

Ja klar ist das meine subjektive Meinung!

Völkerrechtsexperte Reinhard Merkel, Uni Hamburg hatte gesagt:

Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein…Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten.” Medienfunktionären deutscher Lügenmedien ist streng verboten, auf diese völkerrechtliche Argumentation auch nur hinzuweisen, andernfalls ist der Job weg…

Ich stelle mir es als Leihe so vor:

Staat = Staatsvolk + Staatsgebiet + Staatsgewalt

Die autonome Krim hat ca. 2.000.000 Einwohner. In einer öffentliche Abstimmung haben sich 80 -90% für die Abspaltung entschieden. Das sind 1.6 -1,8 Millionen, die Mehrheit und die Staatsgewalt ist eine Minderheit jederzeit austauschbar und nicht wesentlich für einen Staat! Deshalb ist das Völkerrecht (Staatsvolk) höher zu werten als das Verfassungsrecht der Ukraine (Staatsgewalt). Ich gebe dir Recht, dass die Minderheiten, die für den Verbleib in der Ukraine waren / sind hier benachteiligt werden! Da müsste es wie du geschrieben hast rechtliche Lösungen geben (Entschädigung, etc.). Wäre sicher gut wenn es rechtlich sauber definiert werden würde!

Das Staatsgebiet gehört dem Staatsvolk und nicht der Staatsgewalt! Somit kann die Staatsgewalt eben nur durch Gewalt den Nichtanspruch durchsetzen, was ja oft genau so passiert aber rechtlich bedenklich ist!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.05.2018 23:56).

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