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  • Nützy

mehr als 1000 Beiträge seit 11.06.2010

Verspätete Antwort

-fdik- schrieb am 27.05.2018 22:52:

> Nützy schrieb am 27.05.2018 22:22:
>
> > @Kennedy-Mord: Der lässt sich meines Wissens mit Zustandinfos
> > relativ gut aufklären und damit ad acta legen.
>
> Interessant. Du scheinst mehr zu wissen als alle anderen. Wie
> erklärst Du Dir die Magic Bullet?

Darüber, dass Kennedy etwas abgesenkt im Fahrzeug sass.

> Apropos Rechtsstaat; ich finde Dirk Pohlmanns Argument, weshalb die
> Wikipedia verfassungswidrig ist, nachvollziehbar:
>
> https://www.youtube.com/watch?v=f6eon2C-Id4&t=24m14s

Die Argumentation halte ich für sehr weit hergeholt.

Die angebliche Monopolstellung von Wikipedia ergibt sich ausschließlich aus den Wünschen der Leser. Es gibt im Netz genug andere "Wissensseiten" und es wäre selbst bei der aktuellen Gesetzeslage ein Leichtes, selbst so eine Seite aufzusetzen.

Der Vergleich von Wikipedia mit einer Rundfunkanstallt scheint mir ebenfalls nicht haltbar.
Die Frequenzen, auf denen Sender funken können sind endlich, deshalb ist hier eine Regulation in irgendeiner Form notwendig. Ob man damit politische Ziele verfolgt, den Schönen, Wahren und Guten zum Durchbruch verhelfen will oder einfach an den meistbietenden Verkauft, ist da erst Mal egal.
Die Internetseiten stehen nicht in dieser Form in Konkurrenz zueinander.

Das Rundfunkurteil gegen Adenauer bezog sich explizit auf öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer Zeit, in der unabhängiger Rundfunk (aka "Privatfernsehen") fast in ganz Europa schlicht verboten war.
Du wirst mir sicherlich zustimmen, dass es nichts gibt, das diesen Vergleich im Internet rechtfertigt. Selbst die öffentlich-rechtlichen Angebote im Netz haben für ihr Gebiet keine Monopolstellung.

In Übrigen scheint mir das zitierte Urteil ebenfalls nicht ganz logisch zu sein. Die Presse zeichnet sich eben dadurch aus, dass eine Publikation immer nur die Meinung und Haltung der Redaktion, des Autors usw. wiedergibt. Das ist bei Wikipedia zweifellos der Fall.

Das Gesamtargument zieht also nicht.

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