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Re: Kriegsrecht bzw Ausnahmezustand

teutolith schrieb am 18.04.2022 20:22:

Die Verhaftung eines Menschen, der nachweislich dem Kopf des barbarischen Angriffskrieges nahesteht und der der Kollaboration mit den Gegnern und des Landesverrats verdächtigt wird, verstößt nicht gegen die Menschenrechte.

das ist so pauschaliert nicht richtig. wenn die begleitumstände so wie sie offensichtlich sind, ist das schon menschenrechtsunverträglich.

Was irgendwelche kremlnahen Propagandakanäle über die Behandlung von Minderheiten schreiben, halte ich ausnahmslos für erstunken und erlogen. So wie alles, was aus der Richtung ins Netz schwappt.

was irgendwelche ukronazinahen propagandaheinis schreiben, interessiert niemanden. besonders dann nicht wenn die beweise so klar sind.

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