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mehr als 1000 Beiträge seit 01.08.2017

Nö!

KrasnyS schrieb am 22.02.2023 12:46:

Die Bundesrepublik wurde nicht angegriffen also trit auch kein Recht auf "Verteidigung" in Kraft. Einseitige Waffenlieferungen sind hingegen ein agressiver Akt.

Das Recht auf Verteidigung ist universell gültig: straf- zivil- und völkerrechtlich. Dies stellt Frau Wagenknecht für sich nicht infrage; für der Ukrainer aber schon.
Und das ist dunkelster Rassismus, der zwischen lebenswertem (wir) und lebensunwertem (Ukrainer) Leben unterscheidet. Was meinen, Sie warum Chrupalla sofort jubelnd aufgesprungen ist, um das zu unterschreiben?

Waffenlieferungen an einen angegriffenen Staat sind völkerrechtlich legitim.

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