KrasnyS schrieb am 22.02.2023 12:46:
Die Bundesrepublik wurde nicht angegriffen also trit auch kein Recht auf "Verteidigung" in Kraft. Einseitige Waffenlieferungen sind hingegen ein agressiver Akt.
Es gibt das Recht auf kollektive Selbstverteidigung im Art. 51 der UN Charta. Und um diese Wissenslücke zu offenbaren, machst du extra einen neuen Account ?!? ;)