Kerntot schrieb am 22.02.2023 14:04:
rationis schrieb am 22.02.2023 12:54:
KrasnyS schrieb am 22.02.2023 12:46:
Die Bundesrepublik wurde nicht angegriffen also trit auch kein Recht auf "Verteidigung" in Kraft. Einseitige Waffenlieferungen sind hingegen ein agressiver Akt.
Das Recht auf Verteidigung ist universell gültig: straf- zivil- und völkerrechtlich. Dies stellt Frau Wagenknecht für sich nicht infrage; für der Ukrainer aber schon.
Und das ist dunkelster Rassismus, der zwischen lebenswertem (wir) und lebensunwertem (Ukrainer) Leben unterscheidet. Was meinen, Sie warum Chrupalla sofort jubelnd aufgesprungen ist, um das zu unterschreiben?Waffenlieferungen an einen angegriffenen Staat sind völkerrechtlich legitim.
Ich dachte mal Waffenlieferung in Kriegsgebiete wäre nicht so toll. Ich hab das mal irgendwo bei den Grünen gelesen. Aber da dreht man sich schnell um 360 Grad, obwohl es in diesem Fall nur 180 Grad waren.
Waffenexporte zum Zwecke des wirtschaftlichen Gewinns sollte man nach Möglichkeit komplett unterlassen und stattdessen nur Verbündeten anbieten. Das wäre ideal.
Da man aber gerne das Geld wollte, entwickelte man einen Kompromiss, um das eigene schlechte Gewissen ein wenig zu beruhigen: Waffengewinne ja, gerne auch an Bösewichte, aber solange die Waffen dort gerade nicht zum Einsatz kommen, ist ja alles in Ordnung. Eine Strategie, die ich nicht befürworte und für die sich der Westen gerne schämen darf.
Der Fall der Ukraine ist komplett anders gelagert. Hier wollen wir keine Waffengeschäfte machen sondern helfen - egal ob und wieviel das uns kostet - weil uns das Überleben der Menschen in der Ukraine am Herz liegt und wir nicht zulassen können, dass in Europa das Recht des Stärkeren ausbricht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.02.2023 14:22).