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  • Lochkamera-Fan

130 Beiträge seit 30.05.2021

Re: Was fehlt ...

Klaus N schrieb am 30.11.2024 03:12:

Der Autor erwähnt das Widerstandsrecht der besetzten Gebiete gegen die israelischen Besatzer.

Das ist zwar richtig, aber:
(1) Dieses Widerstandsrecht erstreckt sich nicht auf gezielte Angriffe gegen Zivilisten.
(2) Der Angegriffene (also in diesem Falle Israel) darf sich selbstverständlich, und auch ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, gegen diese Angriffe wehren. Militärisch, und auch auf dem besetzten Gebiet.

Wer sich in Notwehr verteidigt bekommt nicht automatisch das Recht, anschließend auch die völlig unbeteiligte Familie des Angreifers zu töten. Das ist in diesem Fall nicht anders.

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