Pearphidae schrieb am 30.11.2024 13:58:
Lochkamera-Fan schrieb am 30.11.2024 11:50:
Klaus N schrieb am 30.11.2024 03:12:
Der Autor erwähnt das Widerstandsrecht der besetzten Gebiete gegen die israelischen Besatzer.
Das ist zwar richtig, aber:
(1) Dieses Widerstandsrecht erstreckt sich nicht auf gezielte Angriffe gegen Zivilisten.
(2) Der Angegriffene (also in diesem Falle Israel) darf sich selbstverständlich, und auch ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, gegen diese Angriffe wehren. Militärisch, und auch auf dem besetzten Gebiet.Wer sich in Notwehr verteidigt bekommt nicht automatisch das Recht, anschließend auch die völlig unbeteiligte Familie des Angreifers zu töten. Das ist in diesem Fall nicht anders.
Wenn die Familie den Täter hinter sich versteckt oder zulässt, dass er sich hinter ihnen verbirgt, wird sie zu Komplizen. Das wars dann mit der "Unschuld" der Frauen und Eltern haften für das Wohl ihrer Kinder, die sie einem möglichen Kollateralschaden aussetzen.
mit eurer interpretation des deutschen notwehrrechtes stimme ich nicht überein.
in eurem beispiel könnte der angegriffene auch einfach zur seite gehen und die polizei benachrichtigen, anstatt ein sturmgewehr zu zücken und damit die familie vor dem angreifer niederzumähen.