Klaus N schrieb am 30.11.2024 13:50:
Lochkamera-Fan schrieb am 30.11.2024 11:50:
Klaus N schrieb am 30.11.2024 03:12:
Der Autor erwähnt das Widerstandsrecht der besetzten Gebiete gegen die israelischen Besatzer.
Das ist zwar richtig, aber:
(1) Dieses Widerstandsrecht erstreckt sich nicht auf gezielte Angriffe gegen Zivilisten.
(2) Der Angegriffene (also in diesem Falle Israel) darf sich selbstverständlich, und auch ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, gegen diese Angriffe wehren. Militärisch, und auch auf dem besetzten Gebiet.Wer sich in Notwehr verteidigt bekommt nicht automatisch das Recht, anschließend auch die völlig unbeteiligte Familie des Angreifers zu töten. Das ist in diesem Fall nicht anders.
Das Notwehrrecht erlaubt, sich gegen einen gewaltsamen Angriff zu wehren. Wenn der Familienvater dich mit Steinen bewirft, während er sich hinter seiner Familie versteckt, darfst Du zurückwerfen, bis er aufhört zu werfen, auch wenn Du dabei das Risiko eingehst, ein unbeteiligtes Familienmitglied zu treffen.
Das werden Richter sicherlich ganz anders sehen. Das wäre ein klassischer Notwehr-Exzess. Und genau deshalb wird Netanjahu mit Haftbefehl gesucht.