Lochkamera-Fan schrieb am 30.11.2024 22:14:
Pearphidae schrieb am 30.11.2024 13:58:
Lochkamera-Fan schrieb am 30.11.2024 11:50:
Klaus N schrieb am 30.11.2024 03:12:
Der Autor erwähnt das Widerstandsrecht der besetzten Gebiete gegen die israelischen Besatzer.
Das ist zwar richtig, aber:
(1) Dieses Widerstandsrecht erstreckt sich nicht auf gezielte Angriffe gegen Zivilisten.
(2) Der Angegriffene (also in diesem Falle Israel) darf sich selbstverständlich, und auch ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, gegen diese Angriffe wehren. Militärisch, und auch auf dem besetzten Gebiet.Wer sich in Notwehr verteidigt bekommt nicht automatisch das Recht, anschließend auch die völlig unbeteiligte Familie des Angreifers zu töten. Das ist in diesem Fall nicht anders.
Wenn die Familie den Täter hinter sich versteckt oder zulässt, dass er sich hinter ihnen verbirgt, wird sie zu Komplizen. Das wars dann mit der "Unschuld" der Frauen und Eltern haften für das Wohl ihrer Kinder, die sie einem möglichen Kollateralschaden aussetzen.
Nein, das ist weder im individuellen Notwehrrecht vorgesehen noch im Völkerrecht. Du hast ganz im Gegenteil eine Pflicht, Unbeteiligte nicht zu verletzen. Du darfst das nicht einmal billigend in Kauf nehmen.
Sie haben übersehen, dass die "Unbeteiligten" unter bestimmten Umständen zu Komplizen werden.