Der Autor erwähnt das Widerstandsrecht der besetzten Gebiete gegen die israelischen Besatzer.
Das ist zwar richtig, aber:
(1) Dieses Widerstandsrecht erstreckt sich nicht auf gezielte Angriffe gegen Zivilisten.
(2) Der Angegriffene (also in diesem Falle Israel) darf sich selbstverständlich, und auch ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, gegen diese Angriffe wehren. Militärisch, und auch auf dem besetzten Gebiet.