Im Artikel steht zwar, das sie vorher bereits mehrfach erfolgreich in die USA eingereist war, es steht dort aber leider nicht, ob sie dabei dort bereits Tatoos gestochen hat.
Diese wichtige Information fehlt.
Wenn so etwas dann in einem Internetprofil dokumentiert sein sollte, und die Behörden das gesehen haben, wäre es keine willkürliche Inhaftierung, sondern eine Festnahme aufgrund vorliegender Beweise für vorherige, gleichartige Vergehen.
Da könnte sie dann noch froh sein, wenn sie nur ausgewiesen wird, und nicht nach einem Gerichtsprozess länger inhaftiert bleibt.