Antidarwinist schrieb am 2. Oktober 2009 03:43
> 1.)
>
> Kann man ja nicht sicher sein, wie das BVerfG *später* entscheiden
> wird. Das ist ja so, als würde man einen Täter für eine Tat
> bestrafen, die zum Zeitpunkt der Tat noch gar nicht gesetzeswidrig
> war --> *Das* ist in hohem Maße verfassungswidrig!
Hmm, "Ich bin unschuldig. Als ich ihn tötete, wusste ich ja noch gar
nicht, wie das Gericht später entscheiden würde. Der Mord war also
noch gar nicht gesetzeswidrig."
Das ist mal eine interessante Argumentation ...
> 1.)
>
> Kann man ja nicht sicher sein, wie das BVerfG *später* entscheiden
> wird. Das ist ja so, als würde man einen Täter für eine Tat
> bestrafen, die zum Zeitpunkt der Tat noch gar nicht gesetzeswidrig
> war --> *Das* ist in hohem Maße verfassungswidrig!
Hmm, "Ich bin unschuldig. Als ich ihn tötete, wusste ich ja noch gar
nicht, wie das Gericht später entscheiden würde. Der Mord war also
noch gar nicht gesetzeswidrig."
Das ist mal eine interessante Argumentation ...