hubid schrieb am 2. Oktober 2009 14:10
> Das stimmt in der Tat. Jedoch ist es so, dass die Urteile des BVerfG
> der Verfassung folgen.
???
Das BVG interpretiert auch nur das GG, erst durch den Entscheid des
BVG erfolgt die Normung, nicht anders herum!
> Diese Verfassung ist jedoch öffentlich
> zugänglich, und im Parlament sitzen recht viele Juristen, die in der
> Lage sind, auch in schwierigen Fällen zu Handen des restlichen
> Parlaments eine Begutachtung von Vorlagen vorzunehmen.
Wie jetzt, Fraktionszwang ist böse, aber wenn selbsternannte Experten
den restlichen Abgeordneten das Wahlverhalten praktisch suggerieren,
dann ist das i.O.?
Ich habe die Petition nicht gelesen, wenn sie aber wirklich wie im
Artikel angegeben formuliert ist, dann wäre sie kein heres,
demokratisches Anliegen, sondern rückwirkende Gesinnungsjustiz.
Insofern muss ich dem OP wirklich zustimmen und finde es schade, dass
all jene, die ihm Rot geben, nicht in der Lage sind, die Konsequenzen
dieser Petition zu erfassen.
Wenn all diese "verfassungsfeindlichen" Abgeordneten ein Problem
darstellen, dann werden sie nicht wiedergewählt, sind die durch sie
beschlossenen Gesetze illegal, dann treten sie sowieso nicht in Kraft
bzw. haben keinen längeren Bestand. Diese Petition ist nur wieder ein
Ausdruck gewisser Leute dafür, dass ihnen nicht gefällt, dass dem
Souverän mehrheitlich egal ist, was politisch passiert.
MfG
Andreas
> Das stimmt in der Tat. Jedoch ist es so, dass die Urteile des BVerfG
> der Verfassung folgen.
???
Das BVG interpretiert auch nur das GG, erst durch den Entscheid des
BVG erfolgt die Normung, nicht anders herum!
> Diese Verfassung ist jedoch öffentlich
> zugänglich, und im Parlament sitzen recht viele Juristen, die in der
> Lage sind, auch in schwierigen Fällen zu Handen des restlichen
> Parlaments eine Begutachtung von Vorlagen vorzunehmen.
Wie jetzt, Fraktionszwang ist böse, aber wenn selbsternannte Experten
den restlichen Abgeordneten das Wahlverhalten praktisch suggerieren,
dann ist das i.O.?
Ich habe die Petition nicht gelesen, wenn sie aber wirklich wie im
Artikel angegeben formuliert ist, dann wäre sie kein heres,
demokratisches Anliegen, sondern rückwirkende Gesinnungsjustiz.
Insofern muss ich dem OP wirklich zustimmen und finde es schade, dass
all jene, die ihm Rot geben, nicht in der Lage sind, die Konsequenzen
dieser Petition zu erfassen.
Wenn all diese "verfassungsfeindlichen" Abgeordneten ein Problem
darstellen, dann werden sie nicht wiedergewählt, sind die durch sie
beschlossenen Gesetze illegal, dann treten sie sowieso nicht in Kraft
bzw. haben keinen längeren Bestand. Diese Petition ist nur wieder ein
Ausdruck gewisser Leute dafür, dass ihnen nicht gefällt, dass dem
Souverän mehrheitlich egal ist, was politisch passiert.
MfG
Andreas