hubid schrieb am 2. Oktober 2009 17:09
> Ich verstehe
> Deinen Einwand nicht, es sei denn, Du wolltest einfach wiederholen,
> was ich in anderen Worten schon geschrieben hatte.
Genau das Gegenteil ist der Fall, ich widerspreche dir zu 100%!
> Jedenfalls folgen
> die Entscheide des BVerfG der Verfassung, nicht die Verfassung den
> Entscheiden des BVerfG.
Das ist falsch! Die Interpretation des GG, und nur auf die kommt es
an, folgt den Sprüchen des BVG. Ohne den Entscheid des BVG ist die
normative Wirkung des GG begrenzt. D.h. dass ein Gesetz erst dann
verfassungsfeindlich ist, wenn das das BVG beschlossen hat.
> Es wäre nicht zu viel verlangt von
> Parlamentariern, in ihrer Arbeit die Verfassung zu berücksichtigen,
> und zwar nicht nur als Papierchen, das einige Regeln vorschlägt,
> sondern als Regelwerk, an das man sich zu halten hat.
Tja, so klar scheint mir dieses Regelwerk nicht zu sein, wenn oftmals
beim BVG Sprüche mit knappen Mehrheiten herauskommen. Deshalb ist es
bei den meisten Fällen geradezu vermessen, nachträglich zu behaupten,
dass man das vorher hätte wissen müssen.
> Spätestens dann, wenn Spitzenpolitiker lauthals davon sprechen, dass
> sie sich bewusst nicht an die Verfassung halten wollen, dürfte der
> Fall klar sein.
Das ist klar, aber darum geht es der Petition IMHO nicht. Diese will
eine generelle Gesinnungsjustiz!
Und was noch zu unterscheiden wäre: Sagt das der Spitzenpolitiker als
Mitglied der Legislative oder der Exekutive? In der Exekutive wäre er
nicht mehr tragbar, wenn es nicht sogar justiziabel ist. Aber dieses
Problem betrachtet die Petition gar nicht.
Ihr geht es um die Legislative. Und da soll doch ruhig jeder sagen
dürfen, dass er das GG ändern will bzw. für seine Politik eine
Änderung anstrebt. Kann da nichts verwerfliches erkennen.
> Da ist
> nichts "selbsternanntes" dabei. Juristen sind auch nicht
> selbsternannte Rechtsexperten - nein, sie sind durch ein staatlich
> vorgegebenes Zertifizierungsprogramm gegangen, das sie zu
> Rechtsexperten erklärt.
Ja, aber nicht jeder abgeordnete Jurist ist auch GG-Experte.
> Möchtest Du jetzt den Parlamentariern
> vorschreiben, dass sie keine Expertenmeinungen einholen dürfen?
Wo steht das? Im Übrigen holen die ja schon jetzt Expertenmeinungen
ein. Aber sie können immer noch selber entscheiden, für wie
aussagekräftig und bedeutungsvoll sie diese halten.
> Am
> liebsten verbietest Du ihnen auch gleich das Lesen von Büchern und
> Zeitungen. Nach Deiner Meinung sollten sie wohl möglichst unbedarft
> entscheiden.
Mit dir geht es wohl durch? Nichts dergleichen schwebt mir vor. Aber
du willst scheinbar das Parlament und das BVG abschaffen, oder?
Wenn die Abgeordneten nur so abstimmen, wie es gewisse Experten sagen
(wie repräsentativ sind die eigentlich?), brauchen wir die
Parlamentarier nicht mehr. Und wenn Experten diese
Verfassungskonformität schon verbindlich im Parlament festlegen
können, brauchen wir kein BVG mehr.
> Siehst Du wirklich keinen Unterschied dazwischen, eine Stimme zu
> erzwingen, oder der Stimme zu gestatten, sich vor der Abstimmung
> umfassend zu informieren, um dann einen ausgewogenen, Fakten und
> Meinungen berücksichtigenden Entscheid zu fällen?
Und warum will dann diese Petition Gesinnungszwang einführen??? Es
ist doch (noch) kein Verbrechen, seine Politik im Parlament
durchsetzen zu wollen? Dafür nachträglich einen Politiker zu
bestrafen, ist Gesinnungsjustiz: Hah, der entscheidet nicht so wie,
wir das wollen, der gehört weg.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass durch diese Petition die
politische Entwicklung generell geschädigt wird! So manches Thema kam
nur auf die Tagesordnung der Realpolitik bzw. wurde moralisch richtig
durchdrungen, weil sich das BVG damit befassen musste. Wenn man nun
nachträglich sanktioniert wird, weil man falsch lag, dann wird das
dazu führen, dass gar keine (moralisch) strittigen Fragen mehr im
Parlament behandelt werden. Dann wird das BVG nicht mehr um
Entscheide gebeten, und damit fällt die oben von mir angesprochene
normative Wirkung weg.
> Das müsstest Du jetzt aber erklären. Du hältst tatsächlich die
> Forderung, dass Verfassungsbrüche durch Parlamentarier Konsequenzen
> für diese haben sollten, für Gesinnungsjustiz?
DIE ABSTIMMUNG ÜBER EIN GESETZ IST ABER KEIN VERFASSUNGSBRUCH!!!!!!!
Allein der Wähler hat die Aufgabe, für ihn fehlerhafte Politik zu
unterbinden. Da sollte niemals so ein Automatismus wie ein
3-Strikes-Gesetz erledigen.
MfG
Andreas
> Ich verstehe
> Deinen Einwand nicht, es sei denn, Du wolltest einfach wiederholen,
> was ich in anderen Worten schon geschrieben hatte.
Genau das Gegenteil ist der Fall, ich widerspreche dir zu 100%!
> Jedenfalls folgen
> die Entscheide des BVerfG der Verfassung, nicht die Verfassung den
> Entscheiden des BVerfG.
Das ist falsch! Die Interpretation des GG, und nur auf die kommt es
an, folgt den Sprüchen des BVG. Ohne den Entscheid des BVG ist die
normative Wirkung des GG begrenzt. D.h. dass ein Gesetz erst dann
verfassungsfeindlich ist, wenn das das BVG beschlossen hat.
> Es wäre nicht zu viel verlangt von
> Parlamentariern, in ihrer Arbeit die Verfassung zu berücksichtigen,
> und zwar nicht nur als Papierchen, das einige Regeln vorschlägt,
> sondern als Regelwerk, an das man sich zu halten hat.
Tja, so klar scheint mir dieses Regelwerk nicht zu sein, wenn oftmals
beim BVG Sprüche mit knappen Mehrheiten herauskommen. Deshalb ist es
bei den meisten Fällen geradezu vermessen, nachträglich zu behaupten,
dass man das vorher hätte wissen müssen.
> Spätestens dann, wenn Spitzenpolitiker lauthals davon sprechen, dass
> sie sich bewusst nicht an die Verfassung halten wollen, dürfte der
> Fall klar sein.
Das ist klar, aber darum geht es der Petition IMHO nicht. Diese will
eine generelle Gesinnungsjustiz!
Und was noch zu unterscheiden wäre: Sagt das der Spitzenpolitiker als
Mitglied der Legislative oder der Exekutive? In der Exekutive wäre er
nicht mehr tragbar, wenn es nicht sogar justiziabel ist. Aber dieses
Problem betrachtet die Petition gar nicht.
Ihr geht es um die Legislative. Und da soll doch ruhig jeder sagen
dürfen, dass er das GG ändern will bzw. für seine Politik eine
Änderung anstrebt. Kann da nichts verwerfliches erkennen.
> Da ist
> nichts "selbsternanntes" dabei. Juristen sind auch nicht
> selbsternannte Rechtsexperten - nein, sie sind durch ein staatlich
> vorgegebenes Zertifizierungsprogramm gegangen, das sie zu
> Rechtsexperten erklärt.
Ja, aber nicht jeder abgeordnete Jurist ist auch GG-Experte.
> Möchtest Du jetzt den Parlamentariern
> vorschreiben, dass sie keine Expertenmeinungen einholen dürfen?
Wo steht das? Im Übrigen holen die ja schon jetzt Expertenmeinungen
ein. Aber sie können immer noch selber entscheiden, für wie
aussagekräftig und bedeutungsvoll sie diese halten.
> Am
> liebsten verbietest Du ihnen auch gleich das Lesen von Büchern und
> Zeitungen. Nach Deiner Meinung sollten sie wohl möglichst unbedarft
> entscheiden.
Mit dir geht es wohl durch? Nichts dergleichen schwebt mir vor. Aber
du willst scheinbar das Parlament und das BVG abschaffen, oder?
Wenn die Abgeordneten nur so abstimmen, wie es gewisse Experten sagen
(wie repräsentativ sind die eigentlich?), brauchen wir die
Parlamentarier nicht mehr. Und wenn Experten diese
Verfassungskonformität schon verbindlich im Parlament festlegen
können, brauchen wir kein BVG mehr.
> Siehst Du wirklich keinen Unterschied dazwischen, eine Stimme zu
> erzwingen, oder der Stimme zu gestatten, sich vor der Abstimmung
> umfassend zu informieren, um dann einen ausgewogenen, Fakten und
> Meinungen berücksichtigenden Entscheid zu fällen?
Und warum will dann diese Petition Gesinnungszwang einführen??? Es
ist doch (noch) kein Verbrechen, seine Politik im Parlament
durchsetzen zu wollen? Dafür nachträglich einen Politiker zu
bestrafen, ist Gesinnungsjustiz: Hah, der entscheidet nicht so wie,
wir das wollen, der gehört weg.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass durch diese Petition die
politische Entwicklung generell geschädigt wird! So manches Thema kam
nur auf die Tagesordnung der Realpolitik bzw. wurde moralisch richtig
durchdrungen, weil sich das BVG damit befassen musste. Wenn man nun
nachträglich sanktioniert wird, weil man falsch lag, dann wird das
dazu führen, dass gar keine (moralisch) strittigen Fragen mehr im
Parlament behandelt werden. Dann wird das BVG nicht mehr um
Entscheide gebeten, und damit fällt die oben von mir angesprochene
normative Wirkung weg.
> Das müsstest Du jetzt aber erklären. Du hältst tatsächlich die
> Forderung, dass Verfassungsbrüche durch Parlamentarier Konsequenzen
> für diese haben sollten, für Gesinnungsjustiz?
DIE ABSTIMMUNG ÜBER EIN GESETZ IST ABER KEIN VERFASSUNGSBRUCH!!!!!!!
Allein der Wähler hat die Aufgabe, für ihn fehlerhafte Politik zu
unterbinden. Da sollte niemals so ein Automatismus wie ein
3-Strikes-Gesetz erledigen.
MfG
Andreas