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Avatar von schlamutzelnase
  • schlamutzelnase

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2015

Es gilt doch immer noch

die Unschuldsvermutung oder habe ich was verpasst? Warum wird der Name des angeblichen Täters öffentlich genannt bei einer Tat, für die es keine Zeugen gibt und für die der Autor bisher noch nicht mal verifizieren kann, ob sie zur Anzeige gebracht wurde?

PS: Ich will damit nicht bestreiten, dass es nicht selten eine Diskrepanz zwischen öffentlich geäußertem moralischen Anspruch und individuellem handeln gibt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.07.2021 13:37).

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