Der Name des Opfers wurde ja bereits veröffentlicht. Unbekannt scheint der Name der Täterin zu sein.
Vielleicht mal ein bisschen Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit:
Ein Beschuldigter gilt solange als unschuldig, bis seine mögliche Schuld bewiesen wurde. Seine Identität ist zu schützen.
Jemand, der in der Öffentlichkeit unbelegte Behauptungen gegen einen anderen Menschen verbreitet, um diesem zu schaden, begeht eine Straftat. Das trifft nach aktueller Faktenlage ganz offensichtlich für diese Frau zu.