Ansicht umschalten
Avatar von Bergfalke
  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Unschuldig trotzdem gestehen verringert die Strafe!

Ohne Geständniss, ohne Einsicht gibt es in dem Bereich oft Höchststrafe jeweils....

Und das ohne Aussicht nach 2/3 der Zeit trotz guter Sozialprognose eine vorzeitige Entlassung gewährt zu bekomen!

Ein geschwindeltes Geständniss kann erhebliche Vorteile bringen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten