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  • Aequis aequus

mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2021

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Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen dürfen nur noch gebaut und subventioniert werden, wenn sie einen Anschluss an einen Energiespeicher besitzen, der gewährleistet, dass sie ununterbrochen eine definierte Mindestmenge Strom dauerherhaft (für sagen wir mal 3 Tage) liefern können?

Sozusagen, als Äquivalent zum gefüllten Kohlebunker des Kohlekraftwerkes?

Die Idee dass alle nicht grundlastfähigen Stromerzeugungsanlagen eine "Speicherumlage" von ihrer Vergütung abgezogen bekommen ist gar nicht mal so abwegig - dies abhängig von ihrer (theoretischen) zeitlichen Verfügbarkeit - Solaranlagen etwas mehr, Windkraftanlagen etwas weniger.

Dieses Geld könnten Großproduzenten sparen wenn sie selbst in Speichertechnologien investieren.

Bei Kleinanlagen könnten kleine Batteriespeicher im Keller noch interessanter werden.
Von der "restlichen" Speicherabgabe könnte dann tatsächlich in lokale mittelgroße Speicher investiert werden oder sogar "Autobesitzer" mit zur Verfügung gestellten Speicherkapazität eine Subvention bezahlt werden.

Die Betreiber der Speicherkraftwerke könnten alternativ Speicherzertifikate an die Erzeuger verkaufen und ihr Geschäftsmodell neben dem Verkauf von Strom somit mitfinanzieren.

... oder?

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