Hannah Schröter schrieb am 29. Oktober 2001 18:39
(...)
> Ich kenne die Schweizer Verfassung auch nicht genau, vermute aber,
> daß zumindest einfache, nicht verfassungsändernde Gesetze, keinen
> Volksentscheid erfordern. Volksentscheide kommen entweder zustande,
> indem das Parlament einen "von oben" beschließt, oder indem "von
> unten" ein Volksbegehren gegen ein Gesetz oder eine Volksinitiative
> mit einem neuen Gesetzentwurf stattfindet.
Fast. Über Verfassungsänderungen muss zwingend das Volk abstimmen. Bei
Gesetzesänderungen kann das Referendum fakultativ sein, d.h. es wird
nur abgestimmt, wenn "das Referendum ergriffen wird", genügend
Unterschriften für eine Abstimmung gesammelt werden. Das Volk kann
ausserdem von sich aus ausgearbeitete Verfassungsänderungen als
Volksinitiativen einreichen, über die dann abgestimmt wird, (noch)
nicht jedoch Gesetzesinitiativen.
So hat das Volk z.B. 1994 dafür gesorgt, dass ein Artikel in die
Bundesverfassung aufgenommen wurde, der die Verlagerung des
alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene vorschreibt und den Bau
neuer alpenquerender Strassen verbietet.
Weitere Informationen: http://www.admin.ch/ch/d/pore/index.html
> Von daher war das wohl offensichtlich möglich, wenn es hinreichend
> vielen Menschen nicht gepaßt hätte, hätten sie ja ein Volksbegehren
> dagegen einreichen können.
Ja, auch wenn das hier nicht "Volksbegehren" heisst ;-)
Patrick Borer
(...)
> Ich kenne die Schweizer Verfassung auch nicht genau, vermute aber,
> daß zumindest einfache, nicht verfassungsändernde Gesetze, keinen
> Volksentscheid erfordern. Volksentscheide kommen entweder zustande,
> indem das Parlament einen "von oben" beschließt, oder indem "von
> unten" ein Volksbegehren gegen ein Gesetz oder eine Volksinitiative
> mit einem neuen Gesetzentwurf stattfindet.
Fast. Über Verfassungsänderungen muss zwingend das Volk abstimmen. Bei
Gesetzesänderungen kann das Referendum fakultativ sein, d.h. es wird
nur abgestimmt, wenn "das Referendum ergriffen wird", genügend
Unterschriften für eine Abstimmung gesammelt werden. Das Volk kann
ausserdem von sich aus ausgearbeitete Verfassungsänderungen als
Volksinitiativen einreichen, über die dann abgestimmt wird, (noch)
nicht jedoch Gesetzesinitiativen.
So hat das Volk z.B. 1994 dafür gesorgt, dass ein Artikel in die
Bundesverfassung aufgenommen wurde, der die Verlagerung des
alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene vorschreibt und den Bau
neuer alpenquerender Strassen verbietet.
Weitere Informationen: http://www.admin.ch/ch/d/pore/index.html
> Von daher war das wohl offensichtlich möglich, wenn es hinreichend
> vielen Menschen nicht gepaßt hätte, hätten sie ja ein Volksbegehren
> dagegen einreichen können.
Ja, auch wenn das hier nicht "Volksbegehren" heisst ;-)
Patrick Borer