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495 Beiträge seit 04.12.2000

Volksabstimmung in der Schweiz

Hallo!

   cbzh2 schrieb am 29. Oktober 2001 16:54

> [...]

> Dieses Mal verzichteten sie aber darauf, nochmals das Volk zu
> befragen.
> (Wie das juristisch eigentlich möglich war, weiss ich nicht zu
> sagen...).

Ich kenne die Schweizer Verfassung auch nicht genau, vermute aber, daß
zumindest einfache, nicht verfassungsändernde Gesetze, keinen
Volksentscheid erfordern. Volksentscheide kommen entweder zustande,
indem das Parlament einen "von oben" beschließt, oder indem "von unten"
ein Volksbegehren gegen ein Gesetz oder eine Volksinitiative mit einem
neuen Gesetzentwurf stattfindet.

Von daher war das wohl offensichtlich möglich, wenn es hinreichend
vielen Menschen nicht gepaßt hätte, hätten sie ja ein Volksbegehren
dagegen einreichen können.

Gruß,

Hannah. 


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