CAOS4.4 schrieb am 01.02.2023 15:12:
. Ich kenne einige Beispiele wo eine Befreiung von der Maskenfflicht aus medizinischen Gründen anzeigt gewesen wäre,
Sei doch nach all den Jahren der erste und nenn eine handfeste Indikation dafür. Nur eine ....
Optimalerweise eine, mit der sich der Betroffene nicht grundsätzlich von Infektionskrankheiten und ähnlichem fern halten sollte.
Da kommt: Nüscht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.02.2023 15:18).