jungspund schrieb am 01.02.2023 11:16:
.. kannst du persönliche Betroffenheit undoder ein nachweisbares Verhandlungsmandat vorweisen?
Da wird "Nüscht" kommen, ausser lauwarmen Lüftchen.
Daher gilt Zeki Müllers Anweisung.
Verhandlungsmandat? Was soll denn das bedeuten? Haben Sie ein Mandat für den Unsinn, den Sie hier schreiben? Nein? Ist okay, müssen Sie auch nicht.
Persönlich betroffen bin ich übrigens bei einigen dieser Punkte, wie eigentlich fast jeder. Aber das breite ich sicher nicht in einem Online-Forum aus.
Der Rest ist wieder mal unverständliches Geblubber. Aber bitte, wenn's Ihnen Spaß macht.