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mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2020

Re: Hier das Kontrastprogramm ...

rein theoretisch könnte man jetzt was vom Amtseid sagen aber:
"Verstöße gegen den Amtseid sind nicht juristisch verfolgbar, weil eine entsprechende Sanktion gesetzlich bzw. verfassungsrechtlich nicht geregelt ist. Der Amtseid steht für sich; Artikel 56 GG begründet weder Zuständigkeiten noch Rechte und Pflichten. Die Leistung des Amtseides ist noch nicht einmal konstitutiv, hat also keinen Einfluss auf den Beginn der Amtszeit."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johannes-huber/fragen-antworten/warum-ist-der-amtseid-gemaess-grundgesetz-artikel-56-nicht-justiziabel-und-somit-verstoesse-gegen-den-amtseid

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