Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen) beanstandete nun die "antisemitische Bildsprache". Angesichts der Darstellung „findet auch die Kunstfreiheit ihre Grenzen", erklärte sie. Die Documenta müsse die notwendigen Konsequenzen ziehen".
Sorry, die Party zu stören. Art. 5 III GG sieht keinerlei Einschränkungen der Kunstfreiheit vor.
Einzig konkurrierende Verfassungsgüter können diese einschränken. Ein Verbot "antisemitischer Bildsprache" ist meines Erachtens noch nicht vorhanden.