Bratapfelkuchen schrieb am 21.06.2022 09:15:
Sorry, die Party zu stören. Art. 5 III GG sieht keinerlei Einschränkungen der Kunstfreiheit vor.
Einzig konkurrierende Verfassungsgüter können diese einschränken. Ein Verbot "antisemitischer Bildsprache" ist meines Erachtens noch nicht vorhanden.
Claudia Roth und Volker Beck wissen das als langjährige Bundestagsabgeordnete sicher besser als du:
DIG-Präsident Beck schaltet wegen Documenta Staatsanwalt ein
https://www.hasepost.de/dig-praesident-beck-schaltet-wegen-documenta-staatsanwalt-ein-313488/