Ich sehe weder moralische noch gesetzliche Grenzen durch das Bild verletzt.
Bei der Judensau von Wittenberg war ich persönlich auf der Seite des jüdischen Klägers, der das Schandmal entfernen und im ein Museum verfrachten wollte. Ich meine, sonst hätte man nach der NS-Zeit auch die Hakenkreuze an den Kirchenglocken oder an vielen anderen Stellen als "Mahnmal" belassen können. Aufklärungstafel dran und fertig, die Hakenkreuze bleiben. Ich finde, in dem Fall hat man es sich ein wenig zu einfach gemacht. Aber gut, der Kläger kann wohl noch in Berufung gehen.