medienskeptiker schrieb am 18.02.2018 14:43:
Ich hab nun wirklich nichts mit AfD am Hut ---aber ein Gerichtsurteil ist mal a priori anzuerkennen.
Kennst Du den Spruch "Vier Juristen - fünf Meinungen"?
Selbstverständlich muss es auch erlaubt sein, Gerichtsurteile oder die Prozessleitung durch das Gericht zu kritisieren. Die Vorschriften in den diversen Prozessordnungen über die Sitzungsöffentlichkeit dienen vor allem dazu, diese Kritik möglich zu machen.
Von daher: Nein, ein Gerichtsurteil ist gerade nicht mal a priori anzuerkennen. Das gilt insbesondere für ein Verfügungsurteil wie das im Artikel kritisierte, weil einem Verfügungsurteil keine ordentliche Beweisaufnahme vorausgeht.