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Re: Nein , anderes Gericht hat schlicht in einem äquivaltem Fall anderns entsche

HeliosMaximus schrieb am 19.02.2018 12:29:

Es ist wohl Ihrem Mangel an semantischem wie auch juristischem Verständnis geschuldet, wenn Sie diesen Fall als "äquivalent" bezeichnen wollen. Allerdings wundert mich hier schon des Längeren nichts mehr .... ;-)

Wer sachlich nix zur Sache beizutragen hat wirft halt kräftig den Phrasendrescher an .
Im Westen nichts neues...

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