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Avatar von HeliosMaximus
  • HeliosMaximus

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2017

Re: Nein , anderes Gericht hat schlicht in einem äquivaltem Fall anderns entsche

Es ist wohl Ihrem Mangel an semantischem wie auch juristischem Verständnis geschuldet, wenn Sie diesen Fall als "äquivalent" bezeichnen wollen. Allerdings wundert mich hier schon des Längeren nichts mehr .... ;-)

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