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  • rheinmoses

189 Beiträge seit 19.11.2012

Das war keine Nazi Parole.

Die Nazis war nicht generell gegen Ausländer, besonders nicht aus Skandinavien oder Großbritannien, weil man sie für Arier hielt. Auch vermeintliche Arier aus USA waren willkommen. Eine solche Parole hat es damals überhaupt nicht gegeben, wozu auch, es gab ja keine Millionen von illegalen Migranten in Deutschland.
Und die Parole selbst ist nicht ohne weiteres strafbar laut BVerfG, Beschluss vom 04. Februar 2010 1 BvR 369/04 ohne Hinzutreten weiterer Umstände wie Herabwürdigung von Ausländern .
Dass die Parole hier strafbar ist, als sie bei einer Party gesungen wurde, dürfte weder eine Herabwürdigung vor Ausländern sein noch eine Anstachelung zur Gewalt sein.
Die Staatsanwaltschaften werden schwitzen, hier einen strafrechtlichen Vorwurf zu begründen. Und bei normalen Angestellten ist eine Kündigung deshalb rechtswidrig. Das werden die Arbeitsgerichte auch so sehen.

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