Ansicht umschalten
Avatar von Gast (16461)
  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Es geht die Arbeitgeber nix an

was die Leute in der Freizeit tun. Das macht das Strafrecht.
Zumindest gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Kündigung wegen des Videos.

Die Idee Menschen durch drohenden Arbeitsverlust zu Wohlverhalten zu zwingen, ist ein extrem autoritärer Irrweg. Man stelle sich das nur in der anderen Richtung vor.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten