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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt,
für eine ähnliche Aktion in Landsberg am Lech (Fasching) .
Begründung: das bloße Grölen der Parole "Ausländer raus"
sei keine Volksverhetzung.
Für die Tiefbegabten:
Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert aber, dass im konkreten Fall – über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert wird, oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden.“
War schon ein Beitrag in der Tagesschau, zwecks Aufklärung und Allgemeinwissenserweiterung?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.06.2024 20:46).