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  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Re: Es geht die Arbeitgeber nix an

Eine arbeitsrechtliche Kündigung wegen Grölens von „Ausländer raus“-Parolen in der Freizeit ist nicht möglich. Das politische Verhalten in der Freizeit geht den Arbeitgeber nichts an, auch wenn er sich selbst als weltoffen und tolerant versteht. Erforderlich wäre eine nachhaltige Störung des Betriebsfriedens, wenn die Parole etwa auf einer Betriebsfeier in Anwesenheit von ausländischen Beschäftigten skandiert werde.

Strenger ist die Rechtslage im öffentlichen Dienst, besonders bei Beamt:innen. Diese müssen sich auch außerdienstlich mäßigen und zeigen, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen.

https://taz.de/Rechtliche-Konsequenzen-von-Sylt-Video/!6010232/
taz vom 27. 5. 2024, 19:52 Uhr

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