MarkusSchneider0815 schrieb am 07.01.2023 17:52:
Weil wir nicht in den USA sind und einen hier die Staatsanwaltschaft (1)recht schnell aus dem Verkehr zieht, wenn die obligatorische Ermittlung am Schreibtisch hinterher eine Notwehrsituation verneint.
(1) bedauerlicherweise
Und ja, das meine ich genau so. Bei Beschuss mit Feuerwerkskörpern ist aus meiner Sicht eine Notwehrsituation grundsätzlich gegeben.