Ansicht umschalten
Avatar von blond&blau
  • blond&blau

mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.2012

Re: Rechtliche Kompetenz der Polizei

that.SelectedDude schrieb am 25.02.2017 16:01:

Rechtlich gesehen, ist es so, dass ein Radfahrer (oder Fußgänger) eine Straße grundsätzlich erst mal an jeder Stelle überqueren darf. Und das, da abweichende Vorschriften nicht vorliegen, auch auf Zebrastreifen. Es gibt einfach kein einziges Verbot für Radfahrer, Zebrastreifen fahrend zu überqueren.

Du kannst da gerne rüberfahren, du hast halt nur keine Vorfahrt.
Dann ist alles gut.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten