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Re: Rechtliche Kompetenz der Polizei

that.SelectedDude schrieb am 25.02.2017 16:01:

blond&blau schrieb am 25.02.2017 15:34:

that.SelectedDude schrieb am 25.02.2017 15:28:

Aber das Highlight war, dass die Polizei Berichten der Lokalpresse zufolge das Überfahren von Zebrastreifen durch Radfahrer moniert hatte. Dabei ist das erstens an den besprochenen Verkehrsübergängen sicherer. Und zweitens ist es absolut legal.

Dummer Radfahrer. Das ist für Fußgänger.

Rechtlich gesehen, ist es so, dass ein Radfahrer (oder Fußgänger) eine Straße grundsätzlich erst mal an jeder Stelle überqueren darf. Und das, da abweichende Vorschriften nicht vorliegen, auch auf Zebrastreifen. Es gibt einfach kein einziges Verbot für Radfahrer, Zebrastreifen fahrend zu überqueren.

Und trotzdem wurde genau dieses Trugbild im Auftrag der Politik von der Polizei an die Lokalpresse übermittelt, und damit an die Bevölkerung. Und das mit auch noch breiter Resonanz.

Will ein Fußgänger über den Überweg, muss ein Kraftfahrzeug anhalten. Ein Radfahrer muss warten bis die Straße frei ist oder sein Fahrrad schieben. Die Schuldfrage ist da ganz schnell geklärt.

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