Dr.Goebel schrieb am 25.02.2017 13:49:
Mein persönlicher Bringer war ja die Situation, wo ich als Streckenposten bei einer Rallye Probleme mit renitenten Spaziergängern hatte. Als die Polizei kam, half die nicht etwa, das Hausrecht des Veranstalters zu verteidigen - nein, sie kontrollierten die Autos der Teilnehmer.
Da geht mir der Hut hoch. Und: das ist eben kein Einzelfall!
Vor ein paar Jahren hatte der – ebenso damalige wie ehemalige – Bundesverkehrsminister "Rammsau" Ramsauer (ein vollkommener Blödmann übrigens) Stimmung gegen die von ihm selbsternannten "Kampfradler" gemacht. In Folge führten selbst die Länder und Kommunen (Polizeirecht ist getrennt in Bund und Länder) zunehmend Verkehrskontrollen durch.
Da wurde festgestellt, ob man kein gestohlenes Rad unter dem Hintern hatte. Ob man die StVZO-Vorschriften bezüglich des Lichts erfüllte, die nur wenige Jahre später reformiert werden sollten.
Ob der Radfahrer einen Radweg (aus praktischen Gründen) auf der falschen Seite befuhr – damit hatte sich die Polizei aus politischen Gründen zu befassen. Dabei sind die Stellen, die damit im Zusammenhang standen, anschließend verkehrstechnisch verbessert worden, so dass Falschfahren für Radfahrer jetzt weniger notwendig ist. Aber Lernen geht in der Politik langsam, und irgendwo zwischendrin kann die Polizei stecken.
Aber das Highlight war, dass die Polizei Berichten der Lokalpresse zufolge das Überfahren von Zebrastreifen durch Radfahrer moniert hatte. Dabei ist das erstens an den besprochenen Verkehrsübergängen sicherer. Und zweitens ist es absolut legal.