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  • Humanliberal

mehr als 1000 Beiträge seit 10.04.2018

Re: Dieser Beitrag ist auch eher faktenfrei

Corona-Toter ist, wer einen positiven Test hatte und "in Bezug auf diese Infektion verstorben" ist. Steht so direkt in dem von dir zitierten Text.

Was genau bedeutet das? In Bezug auf, heisst was genau?
Das war im übrigen im März und April noch anders, das wurde erst im Mai geändert, sieht man am Datum auf der RKI Seite, das ist der 15.05.

Ein älterer Artikel (03.04.2020) bringt Licht ins Dunkel:

Wenn bei einem Verstorbenen eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, dann gilt er dem Robert Koch-Institut zufolge als Corona-Todesfall. Auch wenn er möglicherweise wegen einer anderen Ursache gestorben ist. Was genau bedeutet das aber?

Unter den vielen Fragen zu Corona, die auch Kritiker der aktuell geltenden Maßnahmen immer wieder stellen, ist eine der häufigsten: Warum wird nicht genauer erfasst, wie viele Menschen wirklich an einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus - und nicht nur mit einer Infektion - sterben?

Coronavirus: Alles Wissenswerte finden Sie hier.

Lothar Wieler, der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), das in Deutschland für Krankheitsüberwachung und Prävention zuständig ist, sagte in einem seiner aktuellen Corona-Lageberichte: "Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde." Doch was genau heißt das? Werden damit eventuell übermäßig viele Todesfälle gezählt, weil möglicherweise alte Patienten auch ohne COVID-19 gestorben wären? Der #Faktenfuchs hat beim RKI nachgefragt, wer nun genau als Corona-Todesfall zählt.
RKI zählt unterschiedliche Todesfälle als Corona-Tote

Das RKI zählt laut Angaben einer Sprecherin als Corona-Todesfälle alle Menschen, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen.

Dazu gehören erstens Menschen, die direkt an der Erkrankung gestorben sind ("gestorben an"). Und zweitens Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen sich nicht klar nachweisen lässt, was letzten Endes die Todesursache war ("gestorben mit").
Auch LGL fasst "gestorben mit" und "gestorben an" zusammen

Auch das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) macht das - in Abstimmung mit dem RKI - laut eigener Angabe nach Infektionsschutzgesetz so. "Eine Trennung ist fachlich nicht zuverlässig durchführbar", schrieb eine Sprecherin des LGL an BR24. "Es ist daher wichtig, die Zahl sachgerecht zu interpretieren."

Der Sprecherin des RKI zufolge können Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet worden waren, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 gestorben zu sein, post mortem - also nach ihrem Tod - auf das Virus untersucht werden.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-so-werden-corona-todesfaelle-gezaehlt,RtnpYVL

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